Was gibt es darüber hinaus zu beachten?
Verlängerung des Erasmus-Aufenthalts:
Die Verlängerung eines Erasmus-Aufenthalts müssen Sie mit den Erasmus-Koordinator:innen und Ihrer Gasthochschule abstimmen. Einer Verlängerung kann in Abhängigkeit von Ihrem noch zur Verfügung stehenden Mobilitätskontingent und von vorhandenen Austauschkapazitäten zugestimmt werden. Eine weitere Förderung ist abhängig von noch verfügbaren finanziellen Ressourcen. Ein Anspruch auf die Fortzahlung des Stipendiums in den Verlängerungsmonaten besteht nicht. Grundsätzlich kann ein Aufenthalt nur vom Wintersemester auf das Sommersemester verlängert werden. Dafür gilt der 31. Dezember als Frist für die Einreichung des Antrags.