Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissen­schaftliche Fakultät - Winckelmann-Institut

Ausschreibung: Frauenfördermittel



Sehr geehrte Frauen des Instituts für Archäologie,
 
erfreulicherweise können auch in diesem Jahr Mittel für die Frauenförderung beantragt werden.
Gem. § 1 der Richtlinien über die Vergabe von Fördermittel soll die Vergabe der finanziellen Mittel für Frauenförderung dazu dienen, Frauen in ihrer wissenschaftlichen und beruflichen Karriere zu unterstützen sowie nachhaltig Anreize für die Gleichstellung und für die Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen an der KSBF zu geben.
 
Anträge auf Frauenfördermittel können bei der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Wahlkreis 1 Kathrin Heidenreich in schriftlicher und digitaler Form bis einschließlich 31.05.2024 eingereicht werden. 
 
Es werden nur Sachmittel gefördert, deren Verausgabung nachträglich nachgewiesen werden kann.
 
Das zu fördernde Ereignis muss nach dem Datum der Antragstellung liegen. 
 
Aufgrund der zeitlichen Befristung der Mittel können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die Ausgaben in diesem Kalenderjahr bis einschließlich Oktober 2024 abrechenbar sind.
Gefördert werden können gem. § 2 der Richtlinien über die Vergabe von Fördermitteln an der KSBF:
 
- Mittel für Forschungszwecke, insbesondere zur Anfertigung einer Promotion oder Habilitation,
- aktive Teilnahme an Kongressen, Tagungen und wissenschaftliche Recherchen vor Ort,
- Lehr- und Gastaufträge von Frauen bzw. zu Themen der Frauenforschung (Honorarzahlungen nur mit entspr. Verträgen!),
- Zuschüsse für Druckkosten, Reisekosten etc.
 
darüberhinaus:
 
- Software und andere für die Forschung unverzichtbare Technik (3 Vergleichsangebote vorlegen!),
- Forschungsaufenthalte (Reise- und Unterkunft),
- berufliche Qualifikationen und Weiterbildungen (Workshops, Methodentraining etc.).
 
Gefördert werden wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Doktorandinnen, Studentinnen sowie alle weiteren festen Mitarbeiterinnen.
 
Ein Antrag pro Jahr ist zulässig. Bevorzugt werden Anträge von Frauen, die in den letzten zwei Jahren keine Förderung beantragt und erhalten haben.
 
Der formlose Antrag muss folgende Dokumente enthalten:
 
- Motivations-/ Begründungsschreiben (max. 1 Din A 4-Standardseite),
- Lebenslauf,
- Immatrikulations- und Studienbescheinigung,
- Kostenvoranschlag mit Angaben zu möglicher Ko-Finanzierung
- zusätzliche Informationen zum zu fördernden Projekt (z. B. Zusage über eine Konferenzteilnahme, Programm der Konferenz, etc.),
- Angabe zur erstmaligen oder einer früheren Förderung.
 
Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung auf folgender Webseite:
 
http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/wp-content/uploads/2024/03/Informationen-Antrag-Frauenfoerdermittel-2024.pdf
Alle wichtigen Informationen und Richtlinien finden Sie auch auf der Webseite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Kunst- und Bildgeschichte:
http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/institut/frauenbeauftragte/
Zudem bittet Frau Heidenreich aufgrund verschiedener Regularien höflich vor Einreichung des Antrages um Rücksprache.
 
Mit herzlichen Grüßen